Vorlage - LI/2019/052
Beschluss: Der Rat fasst zu der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Am Hafen“ – 1.Änderung folgende Beschlüsse:
a) Beschluss über die während der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Der Rat beschließt, über die während der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Beschlussvorschläge des Planungsbüros Brokof & Voigts zu entscheiden. Die Beschlussvorschläge werden somit Bestandteil dieses Beschlusses.
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 „Am Hafen“ – 1.Änderung, in der dem Rat vorliegenden Fassung, gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Der Begründung zu dem Bebauungsplan wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Liebenau hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 – „Am Hafen“ – 1.Änderung aufzustellen und das Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Die Fortführung des Verfahrens erfolgte jedoch als normale Änderung ohne § 13 a BauGB in Anspruch zu nehmen und mit verkleinertem Geltungsbereich. Der entsprechende Beschluss über den Verfahrenswechsel und das geänderte Plangebiet wurde vom Verwaltungsausschuss des Fleckens Liebenau am 23.10.2018 gefasst.
Die bis dahin durchgeführten Beteiligungen konnten im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB gewertet werden, so dass die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden konnte und parallel die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angehört wurden.
Der Bebauungsplan „Am Hafen“ ist seit 1977 rechtswirksam und dient der Unterbringung von Gewerbe- und Industriebetrieben, die in Bezug zum Hafen Liebenau stehen. Im Geltungsbereich der vorliegenden Änderung befindet sich ein Abfallentsorgungsbetrieb. Die aktuellen Erweiterungspläne des Betriebes sehen ein Gebäude als Zwischenlager vor, das über neu zu schaffende Wege und Rangierflächen erreicht werden soll. Der im rechtsgültigen Plan dafür zur Verfügung stehende Platz reicht nicht vollständig aus. Daher sollen die Flächen für randliche Eingrünung nun zu Gunsten dieser Erweiterung in ihrer Breite reduziert werden.
Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 28.12.2018 bis 29.01.2019 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren sind einige Stellungnahmen eingegangen, welche jedoch zu keiner Änderung führen, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen. In welcher Form diese Anregungen und Hinweise berücksichtigt wurden, ist der als Anlage beigefügten Übersicht/Auswertung zu entnehmen.
Insofern könnte der o. g. B-Plan als Satzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Konto: 511010-4431000
Erläuterungen: Planungskosten Anlage/n:
TÖB-Auswertung B-Plan mit Begründung und Umweltbericht
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