Zuschuss Jugendfreizeiten

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für jugendpflegerische Maßnahmen in der Samtgemeinde Liebenau

Die Samtgemeinde Liebenau gewährt im Rahmen der Wahrnehmung der örtlichen Jugendhilfeaufgabe “Jugendarbeit” für die Durchführung von Lagern oder Fahrten (z.B. Zeltlager der Jugendfeuerwehr, Jugendfreizeiten, u.s.w.) den örtlichen Vereinen und Verbänden im Gebiet der Samtgemeinde Liebenau einen Zuschuss für jugendpflegerische Maßnahmen. In der Förderrichtlinie Jugendfreizeit finden Sie die Fördervoraussetzungen der Samtgemeinde Liebenau.

  

a) Mitteilung über geplante Maßnahme vor Durchführung der Freizeit

Mit dem Vordruck Mitteilung Jugendfreizeit ist bei der Samtgemeinde Liebenau die geplante Maßnahme vor deren Beginn anzumelden.

  

b) Antrag auf Jugendfreizeitzuschuss nach Durchführung der Freizeit

Mit dem Vordruck Antrag Jugendfreizeit-kurz oder Antrag Jugendfreizeit-lang ist der Zuschuss binnen 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Samtgemeinde Liebenau zu beantragen. Der Antrag ist während der Freizeit ausgefüllt beim Zielort/Veranstalter vorzulegen, damit dort die Dauer der Maßnahme sowie die Teilnehmerzahl bescheinigt werden können.