Sonderfond “DabeiSein!”
Bezuschussung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder von Alleinerziehenden und Familien, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen
Ab sofort können Alleinerziehende und Familien mit einem Kind oder mehreren Kindern aus der Samtgemeinde Liebenau im Rathaus (Zimmer 9) Anträge auf Bezuschussung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder stellen.
Für was können Zuschüsse gewährt werden?
Aus dem Sonderfonds für Kinder “DabeiSein” können Anträge gestellt werden für
- Jugend- und Familienfreizeiten (wenn Kinder allein teilnehmen)
- Erholungsmaßnahmen
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen
- Nachhilfeunterricht
- Klassenfahrten
Voraussetzungen zur Antragstellung
Die Mittel aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Personen beantragen, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen nach dem
- SGB II und SGB XII
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldgesetz oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
(hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie
sowie Personen, deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II.
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 EUR. Die Gewährung einer Hilfe ist für jedes Kind grundsätzlichnur alle zwei Jahre möglich.
Auf der Internetseite www.familien-mit-zukunft.de stehen weitere Informationen sowie Unterlagen zum Download zur Verfügung.





