Häufige Fragen
» Wasserversorung- und Abwasserbeseitigung
» Verbrennen pflanzlicher Abfälle
» Richtwerte für erschlossenes Bauland
» Richtwerte für Acker und Grünland
» Behinderung durch Bäume und Sträucher
» Häufigkeit der Rasenmäharbeiten auf öffentlichen Flächen
» Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer/innen
Wasser- und Abwasserversorgung
Die Herstellung von Anschlüssen an die Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung erfolgt durch den Kreisverband für Wasserwirtschaft, Am Wall 2, 31582 Nienburg. Dieser erhebt auch die laufenden Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Nähere Informationen über die Anschlusspreise sowie die laufenden Gebühren für die Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung erhalten Sie beim Kreisverband für Wasserwirtschaft - Wasserverband “Am Sandkamp”, Am Wall 2, 31582 Nienburg unter Tel. 0 50 21/9 82-0) und auf der Internetseite des Wasserverbandes “Am Sandkamp” unter www.kvwasser-nienburg.de.
Informationen über die Erhebung von Grundsteuer A und B, Hundesteuer und Gewerbesteuer erhalten Sie unter Tel. 0 50 23 /29-13 bei Frau Freudenberg, die jeweiligen Satzungen z.B. zur Hundesteuer finden Sie unter der Rubrik Rathaus/Gemeinden.
Die Abfallgebühren für Privathaushalte und Gewerbebetriebe werden direkt vom Landkreis Nienburg/Weser - Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser AöR - erhoben. Unter der Tel. 0 50 21 / 92 19 - 305 oder im Internet unter www.kreis-ni.de auf der Seite “Abfallwirtschaft” im Bereich “Umwelt & Verkehr” können Sie allgemeine Informationen und Preisinformationen erhalten sowie Formulare herunterladen.
Altpapier wird in vielen Bereichen der Samtgemeinde Liebenau von Vereinen in Form von Straßensammlungen abgeholt. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender der zu Beginn eines jeden Jahres an die Haushalte zugestellt wird.
Annahmestelle für Bauschutt, Boden- und Grüngut: Zentraler Wertstoffsammelplatz Liebenau (ZWL), Fa. CPE, Am Recyclingpark, Liebenau: Mo - Fr 7:30 bis 16:30 Uhr, Sa 10:00 bis 12:00 Uhr.
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Durch Allgemeinverfügung in der Samtgemeinde geregelt. So dürfen pflanzliche Abfälle verbrannt werden am:
1. Samstag im März, 2. Samstag im Oktober sowie am 2. Samstag im November jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Nähere Informationen erteilt Herr Seebode, Tel. 0 50 23 / 29-16.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Nienburg – Bauamt – Herr Brockmann, Tel. 0 50 21/967-366. Die Bauanträge sind über die Samtgemeindeverwaltung einzureichen. Über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Gemeinde Binnen sowie im Flecken Liebenau gibt es teilweise besondere Regelungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Samtgemeinde Liebenau unter Tel. 0 50 23 / 29-26 bei Herrn Friedrich.
Richtwerte für erschlossenes Bauland:
Binnen = 33,00 € /m²
Bühren = 33,00 € /m²
Glissen = 18,00 € /m²
Liebenau = 40,00 € /m²
Pennigsehl = 30,00 € /m²
Hesterberg-Mainsche =25,00 € /m²
Nähere Informationen erteilt Herr Friedrich, Tel. 0 50 23 / 29-26.
Richtwerte für Acker und Grünland
Grünland = 0,80 € /m²
Acker in der Geest = bis zu 0,95 € /m²
Acker in der Wesermarsch = bis zu 1,55 € /m²
Nähere Informationen erteilt Herr Friedrich, Tel. 0 50 23 / 29-26.
Behinderung durch Bäume und Sträucher
Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen und die Benutzung von Gehwegen oder Straßen behindern oder eine Sichtgefährdung darstellen, müssen durch die Grundstückseigentümer/innen zurückgeschnitten werden.
Nähere Informationen erteilt Herr Seebode, Tel. 0 50 23 /29-16.
- Sprechstunden in folgenden Einrichtungen:
AOK Nienburg, Große Drakenburger Straße 5, 31582 Nienburg, Tel. (0 50 21) 60 29 -0
AOK Stolzenau, Sandbrink 4, 31592 Stolzenau, Tel. (0 57 61) 707 -0
Deutsche Rentenversicherung, Stettiner Straße 17, 27232 Sulingen, Tel. (0 42 71) 93 56 -0
- Versichertenälteste/ -berater der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA):
Michael Rappl, Brombeerweg 1, 31582 Nienburg, Tel. (0 50 21) 91 27 30
Hartmut Köper, Wellie 25, 31595 Steyerberg, Tel. (0 50 23) 90 06 35
- Versichertenälteste/ -berater der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA):
Heinrich Escher, Am Osterberg 6, 31595 Steyerberg, Tel. 0170-2705575
Nikolaus Wörner, Verdener Landstraße 166, 31582 Nienburg, Tel. (0 50 21) 1 45 18
Rentenanträge der Deutschen Rentenversicherung (Bund, ehemals BfA bzw. Braunschweig-Hannover, ehemals LVA) werden im Rathaus der Samtgemeinde Liebenau durch Frau Hillmann, Zimmer 4, Tel. (0 50 23) 29-15 ausgegeben.
“Tips für Nachbarn” und was Sie vom Nachbarrecht (Grenzabstände, Zäune, Bäume u. ä.) wissen sollten, erhalten Sie in Form einer Broschüre im Rathaus. Zunächst keine Einigkeit bei Unstimmigkeiten? Die Schiedspersonen sind behilflich. Schiedsmann für die Samtgemeinde Liebenau ist Herr Peter Krowicky, Kampstr. 3, Liebenau. Sprechstunde jeden Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus oder nach telefonischer Absprache (0 50 23) 14 41.
Gesetzlich nicht geregelt. Jedoch sollte, mit Rücksicht auf die Nachbarn, eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr eingehalten werden.
Nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (32. BImSchv) dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen grundsätzlich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Seebode, Tel. 0 50 23 / 29-16.
Häufigkeit der Rasenmäharbeiten auf öffentlichen Flächen
Die gemeindeeigenen Grünflächen werden in zwei Kategorien unterteilt:
Typ A: Intensiv genutzte Rasenflächen (Kinderspielplätze, Parkanlagen etc.) Typ B: Extensiv genutzte Rasenflächen (Wegeseitenräume, Böschungen etc.)
Die Flächen vom Typ A werden je nach Bedarf und Witterung alle zwei bis drei Wochen gemäht; die Flächen des Typs B ca. dreimal jährlich.
Nähere Informationen erteilt Herr Vogelsang, Tel. 0 50 23 /29-27.
Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer/innen
Die Straßenreinigungspflicht einschließlich Winterdienst wurde per Satzung auf die Grundstückseigentümer/innen der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Kraut und Gräsern, Papier und sonstigem Unrat auf den Geh- und Radwegen, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen sowie im Winter die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege mit einem Abstreumittel. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel und Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel) dürfen nicht verwendet werden. Die Straßenreinigungspflicht umfasst auch die Mahd des Grünstreifens (2 x jährlich) zwischen Fahrbahnen und Anliegergrundstück. Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Tel. 0 50 23/29-24, –15 und -27, Herr Korte, Frau Hillmann u. Herr Vogelsang.





