Auszug - Erlass einer Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017
Kämmerer Uwe Folk bringt den Haushalt 2017 mit folgendem Wortbeitrag ein:
„Zunächst möchte ich auf die Finanzentwicklung des Fleckens Liebenau eingehen.Die Haushaltsjahre 2010 und 2011 haben bekanntlich defizitär abgeschlossen, in den beiden Jahren ist ein Defizit in Höhe von zusammen 412.500 € eingefahren worden.
Danach lief es für Liebenau deutlich besser. Ab 2012 konnten kontinuierlich Überschüsse geschrieben werden. Mit Bilanzstichtag 31.12.2015 (Bilanz geprüft, Entlastung erteilt und Verwendungsbeschluss getroffen) konnte eine Überschussrücklage von 506.880 € ausgewiesen werden.
Wie sieht das Jahr 2016 aus?
Das Jahr ist buchhalterisch noch nicht abgeschlossen. Die Feststellung des Jahresergebnisses wird voraussichtlich Ende März feststehen. Der Haushaltsplan 2016 hatte einen planerischen Überschuss in Höhe von 143. 800 € ausgewiesen. Er gibt erfreulicherweise deutliche Haushaltsverbesserungen zu vermelden:
Diese Steuermehreinnahmen aus 2016 führen zu einer deutlich höheren Umlagebelastung im nächsten Haushaltsjahr 2017, nämlich bei der Kreisumlage und bei der Samtgemeindeumlage. Darauf müssen wir uns vorbereiten und deshalb ist vorgesehen, dafür so genannte Finanzausgleichsrücklagen zu bilden und zwar in Höhe von 1.450.000 €.
Es sieht so aus, dass auch im Jahr 2016 zum 5. mal in Folge wieder ein deutlicher Überschuss generiert werden kann. Also eine ganz erfreuliche Entwicklung für Liebenau.
Auch die Liquidität konnte deutlich verbessert werden. Sämtliche Kassenkredite sind zwischenzeitlich zurückgezahlt und es stehen schwarze Zahlen in einer Größenordnung von 2 Millionen € auf dem Konto.
Diese positive Haushaltsentwicklung ist vor allem auch vor dem Hintergrund der bisher niedrigen Steuerkraft zu sehen. Denn erst seit ca. 2 Jahren sind deutliche Gewerbesteuerzuwächse zu verzeichnen.
Und trotz der jahrelangen schlechten Steuerkraftwerte ist es gelungen, Altfehlbeträge auszugleichen, Überschüsse und Rücklagen zu bilden und Kassenkredite allesamt zurückzuzahlen. Da stellt sich die Frage, „Wie war das zu schaffen“??
Als erstes ist natürlich die gute wirtschaftliche Entwicklung seit dem Jahr 2012 zu nennen.
Dann gab es eine über das normale Maß hinausgehende solide und sparsame Haushaltsführung mit äußerster Zurückhaltung bei den „Freiwilligen Ausgaben“ Es sind bei der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden in den letzten Jahren so zusagen absolute Sparhaushalte mit äußerster Zurückhaltung bei den Investitionen verabschiedet worden.
Dann haben uns Bürgerinnen und Bürgern in ganz starkem Umfang mit Eigenleistungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen geholfen. Vor allem in den Kindergärten, Schulen, Feuerwehren, beim Spielplatzbau und in den Bädern, im Umwelt- und Naturschutz.
Wir haben deutliche Synergieeffekte im Rahmen der interkommunalen
Das sind zwar teilweise Samtgemeindezuständigkeiten, aber auch Einsparbemühungen bei der Samtgemeinde führen eben dazu, dass die Samtgemeindeumlage so niedrig wie möglich gehalten werden kann, und somit Einsparungen bei der Samtgemeinde auch auf die Mitgliedsgemeinden voll durchschlagen.
Letztlich konnten in den vergangenen Jahren durch Grundstücksverkäufe außerordentliche Erträge im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen generiert werden, was zur Verbesserung der Liquidität beigetragen hat.
Der Haushalt 2017 der Gemeinde Liebenau ist in der Finanzausschusssitzung am 25. Januar ausführlich beraten worden. An dieser Stelle möchte ich nur auf einige Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes, der in 18 Produkten gegliedert ist, eingehen.
Der Ergebnishaushalt weist Erträge in Höhe von 3.935.500 € und Aufwendungen in Höhe von 3.484.000 € aus. Die Planung ergibt für das Haushaltsjahr 2017 im ordentlichen Ergebnis somit einen Überschuss in Höhe von 451.500 € aus.
Die wichtigsten Einnahmen sind:
Die Einkommensteueranteile, die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer
Die wichtigsten Aufwendungen sind die Kreisumlage und die Samtgemeindeumlage.
Als weitere wesentlich Veranschlagungen im Ergebnishaushalt sind zu nennen:
Ertragsseite:
Aufwandsseite:
Hohe Aufwendungen haben wir im Produkt „Gemeindestraßen“ zu verzeichnen, nämlich für die
Für die Sportförderung und für den Betrieb der Sportstätten sind Aufwendungen in Höhe von 46.400 € veranschlagt.
Der Haushalt 2017 ist mit einer Abschreibungssumme von insgesamt 175.200 € belastet, dem stehen aber Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 123.400 € gegenüber. Insofern ist der Ergebnishaushalt zusätzlich mit dem Saldo in Höhe von 51.800 € belastet.
Der Ergebnishaushalt schließt in der Planung mit einem Überschuss von 451.500 € ab. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Rücklagenbestandes von 506.000 € sowie einem prognostiziertem Überschuss für das Jahr 2016 in Höhe von rund 250.000 dürfe Ende 2017 dann eine aufsummierte Überschusssumme von rund 1.200.000 € zur Verfügung stehen. Ich will hoffen, dass die positive Entwicklung bei den Erträgen anhält, um das Geld dann sinnvoll einzusetzen. Themen gibt es für den neuen Rat genug. Stichworte : Gemeindeentwicklung, Seniorengerechtes Wohnen in Liebenau, Wirtschaftswege, Ärzteversorgung. Es wird jetzt darauf ankommen, Prioritäten zu diskutieren, alles auf einmal wird nicht funktionieren.
Soweit zum Ergebnis Haushalt.
Im Finanzhaushalt, da geht es um Liquidität, werden bekanntlich all die diejenigen Veranschlagungen vorgenommen, die Zahlungsvorgänge auslösen. Neben den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird hier auch die die Investitionstätigkeit der Gemeinde Liebenau abgebildet. Der Haushalt 2017 sieht für Investitionen insgesamt einen Betrag in Höhe nur 168.000 Euro vor. Dieser Betrag ist im Wesentlichen vorgesehen für den Umbau und Sanierung der Sanitäranlagen und des Umkleidebereiches am Eickhofstadion.
Eine Kreditaufnahme ist daher in 2017 nicht notwendig. Im Gegenteil die Gemeinde wird weiter Investitionskredite tilgen und zwar in Höhe von 52.700 €
Der Schuldenstand Investitionskredite dürfte dann Ende 2017 bei einem Betrag von 431.300 € liegen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 117 €. Damit liegt der Flecken deutlich unterhalb des Landesdurchschnittes von 205 €.
Zur Haushaltssatzung liegt eine einstimmige Beschlussempfehlungen des Finanz - und Wirtschaftsausschusses sowie des Verwaltungsausschusses vor.“
Finanzausschussvorsitzender Klaus Niepel zeigt sich erfreut über die gute Ertragslage des Fleckens; hinsichtlich der Investitionen sei in der Vergangenheit mit wenig Geld viel geschaffen worden. In diesem Zusammenhang weist er auf komfortable Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Gewerbegebieten, insbesondere bei interkommunaler Aufstellung, hin.
Herr Niepel lobt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die sich in verschiedenen örtlichen Fördervereinen einbringen und durch mit ihren Einsatz dazu beitragen, öffentliche Gelder einsparen zu können.
Als alternativlos sieht er die Notwendigkeit zur Ertüchtigung der Breitbandversorgung in der Samtgemeinde, auch wenn der Flecken Liebenau über die Samtgemeindeumlage 75 % der Kosten übernehmen wird.
Liebenau habe die Zukunft im Blick. Dazu soll auch eine Klausurtagung des Rates beitragen, um mit externer Unterstützung die Zukunft des Fleckens entwickeln und gestalten zu können.
Nach Meinung der Bürgermeisterin Margit Schmidt sei es zielführend, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Akzente für die Zukunft von Liebenau zu setzen. Der Ort müsse zukunftsfähig aufgerüstet werden.
Beschluss:
Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung anzunehmen und aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz folgende Haushaltssatzung zu erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)370 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)380 v. H.
2. Gewerbesteuer400 v. H.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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