Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen in der Samtgemeinde Liebenau in Pennigsehl und Pennigsehl OT Hesterberg-Mainsche

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft  und der gültigen Friedhofssatzungen der Samtgemeinde Liebenau muss die Standsicherheit von Grabmalen regelmäßig durch die Nutzungsberechtigten der Grabstätten überprüft werden. Ich bitte alle Nutzungsberechtigten, bei den Friedhofsbesuchen den Zustand ihres Grabmals zu kontrollieren und gegebenenfalls standsicher zu befestigen.
Gerade während der Frostperiode werden häufig die Verfugungen an Grabmal und Sockel stark in Mitleidenschaft gezogen, was ggf. zu einer mangelnden Standsicherheit führen kann.
Die Standsicherheitsprüfungen durch die Friedhofsverwaltung werden in diesem Jahr in der letzten Septemberwoche durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden schriftlich dokumentiert.
Grabstätten welche Standsicherheitsmängel aufweisen, werden gekennzeichnet und der/die Nutzungsberechtigte zwecks Instandsetzung des Mangels benachrichtigt.