Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Samtgemeinde Liebenau

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Samtgemeinde Liebenau

1.        Kommunale Gebietskörperschaft 

Name, Adresse, Kontaktstelle

Samtgemeinde Liebenau

Ortstraße 28

31618 Liebenau

Telefon: 05023/29-0

Email: samtgemeinde@liebenau.com

Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Samtgemeinde Liebenau

2.        Gegenstand der Dienstleistung 

Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber

Die Samtgemeinde Liebenau bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.

Es handelt sich um freiwillige Angaben, die für beide Seiten in einem späteren Verfahren nicht verbindlich sind.

Ergänzende Unterlagen zur Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie der unterversorgten Bereiche können unter der o. g. Adresse angefordert werden.

Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung

Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. d. Nds. ML v. 16.10.2008, VORIS 78350) im Jahr 2009 für

die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Samtgemeinde Liebenau

als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen.

Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s Downstream ist zu gewährleisten. Die Abgabe von Interessenbekundungen für möglichst alle unterversorgten Ortsteile sowie ländlich-agrarisch geprägten Siedlungsbereiche ist erwünscht.

Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig und zukunftsfähig ist.

Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen.

In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie viel Neuanschlüssen 12 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.

Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Samtgemeinde Liebenau eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des ML beantragt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren. Wünschenswert ist dies auch im Fall einer Erschließung ohne finanzielle Förderung.

Die Samtgemeinde Liebenau behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.

Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.

3. Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Bis Donnerstag, 30. Juli 2009, 16:00.

Liebenau, den 30. Juni 2009

gez. Walter Eisner

- Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Liebenau -