Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Liebenau informiert:
Personalausweis ist nicht ein Leben lang gültig. Möglichen Ärger ersparen/Umgehend neues Dokument beantragen.
In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Personalausweis besitzen. Das gilt nur dann nicht, wenn stattdessen ein gültiger Pass zum Identitätsnachweis vorgelegt werden kann. Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland zwar nicht, der Ausweis ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen.
Aber auch im täglichen Leben muss der Ausweis öfter mal gezückt werden. Beispielsweise im Supermarkt oder in einem Kaufhaus, wenn mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt werden soll. Vor allem vor dem Antritt einer Auslandsreise sollte darauf geachtet werden, ob das amtliche Dokument noch gültig und ausreichend ist. Neben dem Ärger an der Grenze wegen eines ungültigen Ausweises zurückgewiesen zu werden, stellt dies zudem einen Verstoß gegen die Ausweispflicht dar.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. der vorläufige Personalausweis;
- ein Passbild (bei Personalausweisen ist kein biometrisches Gesichtsbild erforderlich);
- Geburtsurkunde;
- bei Namensänderung durch Eheschließung das Familienbuch;
- Gebühr für die Ausstellung
- eines Personalausweises 8,00 €
- eines vorläufigen Personalausweises 12,00 €
- eines Personalausweises bei Verlust 13,00 €
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.
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